Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Wilhelm Ostwald Parks in Grimma (Tagungen und musealer Bereich), einer Einrichtung der Gerda und Klaus Tschira Stiftung
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten im Bereich „Tagungen“ für Verträge
- über die mietweise Überlassung von Zimmern des Hauses „Glückauf“ zur Beherbergung
- die mietweise Überlassung von Konferenz-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten der Häuser „Glückauf“ und „Werk“ im Wilhelm Ostwald Park, Grimmaer Str. 25, 04668 Grimma / OT Großbothen, zur Durchführung von Veranstaltungen überwiegend gemeinnütziger Vereinigungen,
und
- für alle in diesem Zusammenhang für den Vertragspartner (im nachfolgenden „Kunden“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Gerda und Klaus Tschira Stiftung, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Heidelberg (im folgenden „GKTS“).
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Verträge mit der GKTS im Bereich „museale Leistungen“, insbesondere mit folgendem Vertragsinhalt:
- Besuch der Ausstellungen
- Öffentliche und private Führungen
- Vorträge, Workshops, Seminare und andere Veranstaltungen
- Museums- und naturpädagogische Programme
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GKTS. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ist abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
4. Durch Abschluss eines Vertrages über Leistungen nach den Punkten 1 und 2 akzeptiert der Kunde die Geltung dieser AGB.
5. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Der GKTS steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die GKTS und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der GKTS gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus den mit der GKTS geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen, sofern der GKTS eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen die GKTS verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen die GKTS verjähren kenntnisunabhängig nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung nach S. 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder auf einer sonstigen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der GKTS beruhen.
§ 3 Leistungen der GKTS
1. Tagungsbereich
a) Die GKTS ist verpflichtet, die gebuchten Räumlichkeiten ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
b) Gebuchte Zimmer zur Beherbergung stehen dem Kunden am Anreisetag ab 10.00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung kann nur nach individueller Absprache erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
c) Gebuchte Zimmer zur Beherbergung werden von der GKTS am Anreisetag bis 18 Uhr freigehalten. Das gebuchte Zimmer wird auch über diese Zeit hinaus freigehalten, wenn eine individuelle Absprache über eine verspätete Ankunftszeit erfolgt ist oder das Zimmer bereits im Voraus bezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, ist die GKTS berechtigt, das gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen die GKTS herleiten kann.
d) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der GKTS spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Ein späterer Zeitpunkt für die Räumung kann durch individuelle Absprache mit der GKTS vereinbart werden. Sofern keine Einzelvereinbarung erfolgt ist, kann die GKTS aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50%, ab 18.00 Uhr 100% der Übernachtungspauschale in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der GKTS kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
e) Der Kunde hat der GKTS die endgültige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere als bei Vertragsschluss vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn die GKTS dem schriftlich zustimmt. Stimmt die GKTS nicht schriftlich zu, ist der Kunde zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt die GKTS zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Kunden auf Zustimmung besteht nicht. Dies gilt auch bei einer geringeren Anzahl von Veranstaltungsteilnehmern. Bei einer kurzfristigen Nichtteilnahme ist dies für die Abrechnung unerheblich.
f) Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung aufgrund von Gründen, die vom Kunden zu verantworten sind, so ist die GKTS berechtigt, dem Kunden sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
g) Reservierte Räume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung der GKTS und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Ein Anspruch der Kunden auf verlängerte Inanspruchnahme besteht nicht. Die GKTS behält sich Raumänderungen vor, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der GKTS für den Kunden zumutbar sind.
h) Bei Veranstaltungen, die länger als 22.00 Uhr dauern, kann die GKTS dann je gebuchter Servicekraft und angefangener Stunde € 50,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Der Kunde haftet der GKTS gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
i) Sämtliche behördliche oder sonstige Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben und Auflagen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung.
j) Die Anbringung und das Aufstellen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen in den vermieteten Räumlichkeiten ist vorher mit der GKTS abzustimmen. Vom Kunden oder Veranstaltungsteilnehmern mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind unmittelbar nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so hat die GKTS das Recht, die Entfernung und Lagerung selbst vorzunehmen, wobei damit verbundene Kosten zu Lasten des Kunden gehen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann auf Kosten des Kunden durch die GKTS veranlasst werden, falls der Kunde die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u. ä. müssen den maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
k) Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung für die eingebrachten Gegenstände ist ausschließlich Sache des Kunden.
l) Sofern Störungen oder Defekte an den von der GKTS zur Verfügung gestellten Einrichtungen auftreten, werden diese von der GKTS nach Möglichkeit beseitigt. Der Kunde kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
m) Werden vom Kunden eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor dem Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der GKTS. Für Störungen oder Defekte, die durch den Anschluss der eingebrachten Anlagen an den technischen Anlagen der GKTS entstehen, haftet der Kunde. Die GKTS übernimmt keine Haftung für durch den Anschluss entstandene Schäden an den Geräten des Kunden.
n) Beschafft die GKTS für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt die GKTS im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die GKTS von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Ansprüche gegen die GKTS wegen Verzögerung der Bereitstellung durch den Dritten oder wegen Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen sind ausgeschlossen.
o) Der Kunde darf grundsätzlich keine eigenen Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann die GKTS dies auf Anfrage des Kunden mittels schriftlicher Mitteilung erlauben. In diesen Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr berechnet.
p) Jede Art von Werbung, Information und Einladungen, durch die ein Bezug zur GKTS, dem Wilhelm Ostwald Park oder seinen Einrichtungen hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der GKTS.
2. Musealer Bereich:
a) Die Teilnahme an musealen Veranstaltungen der GKTS ist grundsätzlich anmeldepflichtig, auch bei kostenfreier Veranstaltung.
b) Für nichtöffentliche Führungen sowie museums- und naturpädagogische Angebote hat spätestens 14 Tage vor der Durchführung eine Anmeldung bei der GKTS zu erfolgen.
c) Anmeldungen zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen jeglicher Art (insbesondere Vorträge, öffentliche Führungen und Workshops), die von der GKTS an Wochenenden und Feiertagen im Wilhelm Ostwald Park angeboten werden, müssen mind. 24 h vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bei der GKTS eingehen.
d) Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen kann beschränkt sein. In diesem Falle werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs im Rahmen der bestehenden Kapazitäten berücksichtigt.
e) Eine Verspätung des Kunden bzw. der Teilnehmer ist den Mitarbeiter*innen der GKTS schnellst möglich anzuzeigen.
f) Sofern die Veranstaltungsteilnehmer nicht zur Zeit des geplanten Beginns einer anmeldepflichtigen Veranstaltung anwesend sind, warten die Mitarbeiter*innen der GKTS weitere 30 Minuten auf das Erscheinen der Teilnehmer. Nach Ablauf dieser Wartezeit besteht bei Nichterscheinen kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.
g) Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
h) Vorbestellte bzw. reservierte Eintrittskarten müssen bis 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden, ansonsten werden diese wieder in den Verkauf gegeben.
i) Der Erwerb einer Museums-Eintrittskarte berechtigt zum Besuch des Museums im Wilhelm Ostwald Park und zur Inanspruchnahme aller anmeldefreien Leistungen, sofern diese zum Zeitpunkt des Besuches angeboten werden und Kapazität hinsichtlich der Teilnehmerzahl besteht. Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches sämtliche von der GKTS beworbenen, anmeldefreien Leistungen tatsächlich angeboten werden.
j) Die Besucher und Veranstaltungsteilnehmer sind verpflichtet, die Verhaltensregeln, auf die im Eingangsbereich des Wilhelm Ostwald Parks und im Museum im Rahmen der Haus- und Parkordnung hingewiesen wird, einzuhalten. Eine Nichtbeachtung der Verhaltensregeln und/oder der Haus- und Parkordnung kann zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen. Eintrittskarten verlieren dann ihre Gültigkeit und können von den Mitarbeiter*innen der GKTS eingezogen werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen; Aufrechnung
Es gelten die Preise der GKTS gemäß den jeweils aktuellen Preislisten. Die GKTS behält sich vor, im Einzelfall von den Preislisten abweichende Preise zu vereinbaren.
1. Tagungsbereich:
a) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- und Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die GKTS zu zahlen. Dies umfasst auch Leistungen und Auslagen der GKTS an Dritte, wie z.B. GEMA-Gebühren, die auf Wunsch des Kunden veranlasst wurden.
b) Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. GKTS behält sich vor, jährlich die Preislisten anzupassen und dabei auch Preiserhöhungen vorzunehmen. Soweit zwischen Vertragsschluss und Zeitpunkt der von GKTS zu erbringenden Leistungen mehr als 4 Monate liegen, informiert GKTS den Kunden über die Preisanpassung. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er die Preisanpassung nicht akzeptiert. Liegen zwischen Vertragsschluss und Zeitpunkt der von GKTS zu erbringenden Leistungen weniger als 4 Monate, so gelten die vereinbarten Preise.
c) Der vereinbarte Preis kann von der GKTS ferner angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der GKTS oder der Aufenthaltsdauer der Veranstaltungsteilnehmer wünscht und die GKTS dem zustimmt.
d) Rechnungen der GKTS ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die GKTS ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die GKTS berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der GKTS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Nachweis, dass keine bzw. wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Kunden frei.
e) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erhebt die GKTS Mahnkosten in Höhe von € 5,00 inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer pro Mahnschreiben.
f) Die GKTS ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der GKTS aufrechnen oder mindern.
2. Musealer Bereich:
a) Bestimmte Personenkreise (Rentner, Azubi, Kinder, Schwerbehinderte + Begleitperson) erhalten mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises vergünstigten Eintritt.
b) Die Zahlung des Eintrittspreises erfolgt in bar an der Museums- oder Veranstaltungskasse.
§ 5 Rücktritt (Stornierung) des Kunden
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der GKTS geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliche Rücktrittsrecht besteht oder wenn die GKTS der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sind jeweils schriftlich vorzunehmen.
2. Besteht kein Rücktrittsrecht, bedarf eine Vertragsaufhebung durch den Kunden der schriftlichen Zustimmung der GKTS. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der GKTS zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
1. Tagungsbereich:
a) Der Kunde kann bis zu zwei Wochen vor Beginn des vereinbarten Veranstaltungstermins durch eine schriftlich einzureichende Rücktrittserklärung von dem Vertrag zurücktreten. Das Recht zum Rücktritt des Kunden erlischt, wenn er das Recht nicht bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich gegenüber der GKTS ausübt. Der Rücktritt ist dabei grundsätzlich kostenfrei. Soweit der GKTS bis zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits Kosten im Zusammenhang der Buchung entstanden sind, die nicht rückgängig gemacht werden können, so ist GKTS berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
b) Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem GKTS.
c) Nach Ablauf der Frist gem. Buchstabe a) steht es der GKTS frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung unter Abzug einer Pauschale für ersparte Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück bzw. 70% für Halbtags- und 60% für Ganztagsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
2. Musealer Bereich:
a) Bei öffentlichen musealen Veranstaltungen muss die Stornierung der Anmeldung mind. 24 h vor dem Beginn der Veranstaltung telefonisch oder schriftlich eingehen.
b) Die Stornierung der Teilnahme an nicht öffentlichen musealer Angebote der Museums- und Naturpädagogik ist bis zu drei Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich; bei einer späteren Stornierung der Buchung stellt die GKTS folgende Stornierungskosten in Rechnung:
bis 2 Tage vor Ihrem Besuch 50 % der Grundgebühr
am Tag der Führung 80 % der Grundgebühr
ohne Abmeldung bis Veranstaltungsbeginn 100 % der Grundgebühr u. Verpflegung
c) Bei der Inanspruchnahme des museums- und naturpädagogischen Angebotes mit Verpflegung ist im Falle einer geringeren Teilnehmerzahl der Preis für die vorab vertraglich vereinbarte Personenzahl zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn eine rechtzeitige Abmel-dung entsprechend der Stornierungsbedingungen erfolgt.
§ 6 Rücktritt der GKTS
Tagungsbereich:
1. Die GKTS ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn
a) eine Option des Kunden schriftlich vereinbart wurde, Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der GKTS nicht innerhalb einer angemessenen Fristsetzung zur vertraglich verbindlichen Buchung bereit ist;
b) eine vereinbarte oder gemäß § 4 Nr. 1. f) verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer von der GKTS gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
c) höhere Gewalt, Pandemie oder andere von der GKTS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
d) Zimmer oder andere Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
e) die GKTS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GKTS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GKTS zuzurechnen ist;
f) ein Verstoß gegen § 1 Nr. 3 vorliegt.
2. Ist der Rücktritt der GKTS berechtigt, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
3. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 1 und 2 ein Schadensersatzanspruch seitens der GKTS gegen den Kunden bestehen, so kann die GKTS den Anspruch pauschalieren. § 4 Nr. 2 (Tagungsbereich) gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Musealer Bereich:
1. Die GKTS ist berechtigt, von dem Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen zurück zu treten. Das ist insbesondere der Fall, wenn höhere Gewalt, Pandemie oder andere von der GKTS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
2. Ist der Rücktritt der GKTS berechtigt, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
3. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 1 und 2 ein Schadensersatzanspruch seitens der GKTS gegen den Kunden bestehen, so kann die GKTS den Anspruch pauschalieren. § 4 Nr. 2 (Musealer Bereich) gilt in diesem Fall entsprechend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
§ 7 Haftung
1. Die GKTS haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern hierzu nichts Abweichendes vereinbart oder in diesen AGB geregelt wurde. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern die GKTS die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der GKTS beruhen. Einer Pflichtverletzung der GKTS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der GKTS auftreten, wird die GKTS bei Kenntnis oder unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie seiner sonstigen Hilfskräfte und für sein eigenes Verhalten. Die GKTS kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. Bsp. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die GKTS nur nach Maßgabe der vorstehenden § 7 Nr. 1 Sätze 2 bis 5. Etwaige Schäden sind der GKTS unverzüglich anzuzeigen.
4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die GKTS bewahrt zurückgebliebene Sachen des Kunden sechs Monate auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Andernfalls ist die GKTS berechtigt, die Sachen zu entsorgen. Mit der Entsorgung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
5. Der Aufenthalt im Wilhelm Ostwald Park und den darin befindlichen Gebäuden/Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6. Der Besucher haftet für alle durch ihn schuldhaft verursachten Verunreinigungen, Beschädigungen an Gebäude oder Inventar oder sonstigen Schäden.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Angebotsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden oder die GKTS sind unwirksam.
2. Erfüllungs- oder Zahlungsort ist der Sitz der GKTS.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der GKTS. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der GKTS.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 05/2022